Schulbegleitung
(Integrationshilfe für Schüler im Sinne des § 35a SGB VIII)
Das Angebot der Schulbegleitung richtet sich an Familien deren schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, von einer psychischen Störung oder seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind. Ziel unserer Hilfe ist es, ihrem Kind den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und damit einen normalen Bildungsweg zu ermöglichen.
Besondere Angebote:
Unsere Integrationshelfer unterstützen Ihr Kind während der Schulzeit bei der Bewältigung des Schulalltages und ermöglichen dem betroffenen Schüler so die Teilnahme am regulären Unterricht. Darüber hinaus dient unser Integrationshelfer als Kommunikations- und Integrationsassistent ihres Kindes in der Schule und kann im Einzelfall während des Schulalltages pädagogische Aufgaben unter Anleitung des Lehrers (z.B. Motivation, Hilfestellung bei der Konfliktlösung, etc.) übernehmen.
Integrationshilfe bietet zum Beispiel:
- Eingliederung in den Klassenverband
- Soziales Training (Umgang mit Konflikten u.a.)
- Vermittlung zwischen Schule und Elternhaus
Das Team der Integrationshelfer besteht aus Fachkräften mit einem Hochschulabschluss im sozialen Bereich. Jeder Integrationshelfer betreut einen Schüler an seiner zuständigen Schule im Einzugsbereich des südlichen Burgenlandkreises.
Finanzierung und gesetzliche Grundlage:
Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage des § 35 a SGB VIII schriftlich beim Jugendamtes BLK. Der Antrag ist durch die Erziehungs-/ Sorgeberechtigten zu stellen. Form und Umfang der Hilfe werden individuell nach den Bedürfnissen des Schülers durch das Jugendamt festgelegt. Für die Familien entstehen bei Inanspruchnahme der Hilfe keine Kosten.
Kontakt:
So können Sie uns erreichen:
Integrationshilfe für Schüler im Sinne des §35a SGB VIII
Friedenstraße 3
06618 Naumburg
Telefon: 03445/231397
E‑Mail: k.henschler@lebenshilfe-naumburg.de
Schulbegleitung
(Integrationshilfe im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII)
Die Schulbegleitung richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit einer wesentlichen geistigen oder körperlichen Behinderung.
Ziel unserer Hilfe ist es, ihrem Kind den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und damit die Möglichkeiten einer inklusiven Bildung zu ermöglichen.
Besondere Angebote:
Unsere Integrationshelfer unterstützen Ihr Kind während der Schulzeit bei der Bewältigung von Aufgaben des alltäglichen Lebens, wie pflegerische sowie lebenspraktische Tätigkeiten (z.B. Hilfestellung beim Toilettengang, Wechsel der Klassenräume, usw.) sowie die Unterstützung im schulischen Freizeitbereich (z.B. Begleitung bei Pausen, etc.).
Darüber hinaus dient unser Integrationshelfer als Kommunikations- und Integrationsassistent ihres Kindes in der Schule.
Finanzierung und gesetzliche Grundlage:
Die Antragstellung erfolgt auf der Grundlage der §§ 53/54 SGB XII schriftlich beim zuständigen Mitarbeiter des Sozialamtes BLK
Der Antrag ist von den Erziehungs-/ Sorgeberechtigten in schriftlicher Form zu stellen. Für die Familien entstehen für die Hilfei keine Kosten.
Kontakt:
Integrationshilfe im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII
Bergstraße 3
06628 Bad Kösen
Telefon: 034463/600581
E‑Mail: s.ploetz@lebenshilfe-naumburg.de
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