Das Angebot der heilpädagogischen Frühförderung richtet sich an Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt. Es sind Kinder, die in den unterschiedlichsten Entwicklungsbereichen Auffälligkeiten zeigen, von Behinderung bedroht oder behindert sind.
Aufgabe der Frühförderung ist es, diese Kinder auf Grundlage ihrer individuellen Voraussetzungen in den Bereichen Sprache, Kognition, Wahrnehmung, Grob- und Feinmotorik, Sozialverhalten oder Selbstständigkeit zu fördern. Die Einzelförderung erfolgt 1–2‑mal pro Woche ambulant oder mobil im häuslichen Umfeld, in den Räumen der Frühförderstelle oder in der Kita des Kindes.
In gemeinsamen Gesprächen mit den Eltern, möchten wir Möglichkeiten aufzeigen, wie sie durch gezieltes Spielen die Entwicklung ihres Kindes anregen können. Wir bieten ihnen Informationen über Entwicklungsschritte und Entwicklungsauffälligkeiten, Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern, Vermittlung sozialpädagogischer Hilfen sowie ergänzender Institutionen und Fachkräfte.
Finanzierung und gesetzliche Grundlagen
Frühförderung wird auf Grundlage der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII i.V.m. §§ 30, 56 SGB IX gewährt. Für die Familien ist das Angebot kostenfrei. Die Antragstellung erfolgt beim Sozialamt oder über die Frühförderstelle. Auf Grundlage der ärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt des BLK erfolgt eine Entscheidung über Gewährung von Frühfördermaßnahmen durch den zuständigen Kostenträger (Sozialamt).
Die heil‑, sozial- und sonderpädagogisch oder therapeutisch ausgebildeten Fachkräfte unserer Frühförder- und Beratungsstelle betreuen Familien im südlichen Burgenlandkreis.
Ein Tag mit der Frühförderung unterwegs
Mit der Frühförderung unterwegs!
Kontakt / Wegbeschreibung
So können Sie uns erreichen:
Haus Friedensstraße
Friedensstraße 3
06618 Naumburg
Telefon: 03445/776367
E‑Mail: j.mede@lebenshilfe-naumburg.de